Arbeitsrecht

Mittelständische Unternehmen berate ich in der Phase der Umstrukturierung und begleite sie bei der rechtlichen Umsetzung von Veränderungsprozessen, etwa bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, bei der Einführung von flexiblen Vergütungssystemen und bei der Entwicklung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Ich berate Sie, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen rechtlich umsetzen wollen im Bereich

der flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
der Einführung von flexiblen Vergütungssystemen
der Einführung und Weiterentwicklung betrieblicher
Mitarbeitergewinn- und Kapitalbeteiligungssysteme
der Entwicklung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen
der Gleichstellung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Meine Erfahrungen als Vorsitzende und Rechtsberaterin in betrieblichen Einigungsstellenverfahren nutze ich gerne, um Sie in der Verhandlungsführung vor und in der betrieblichen Schlichtung zu unterstützen. Dazu gehören die strategische Planung und Gestaltung beim Abschluss von Dienst und Betriebsvereinbarungen. Außerdem berate ich Sie bei allen Fragen des Personalwesens, z.B.

bei der Personalauswahl,
bei Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis,
bei Haftungsfragen und
bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Dies beinhaltet auch die Vertretung bei individualrechtlichen Streitigkeiten vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht.

Meine Devise

Die unternehme-
rische Gestaltungs-
freiheit steht im Spannungsverhält-
nis zwischen sozialen und betrieblichen Belangen. Die betriebliche Mitbestimmung ist kein Selbstzweck, sie dient dem Ausgleich betrieblicher und sozialer Belange. Auch im Einzelarbeitsverhältnis sind sowohl die berechtigten Interessen der Arbeitgeberseite als auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Ein Interessen-
ausgleich ist möglich, wenn beide Seiten vertrauensvoll und konstruktiv mit Konflikten umgehen.