Mediation in Organisationen

Die Betriebsparteien nehmen ihre Aufgaben im Spannungsverhältnis zwischen den betrieblichen Belangen
und den sozialen Belangen der Mitarbeiter wahr. Andererseits verbindet die Betriebspartner das gemeinsame
Interesse am Unternehmenserfolg.


Betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Konflikte

Die Betriebsparteien unterliegen dem Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmervertretung ist daher zunächst im Verhandlungswege nach einem Ausgleich betrieblicher und sozialer Belange zu suchen. Als Mediatorin unterstütze ich Sie, frei von einer späteren Zwangsschlichtung kreative und zukunftsweisende Lösungen auch außerhalb der erzwingbaren Mitbestimmung zu entwickeln.
Die Verhandlungsführung durch eine neutrale Person, die – anders als bei der betrieblichen Schlichtung – keine Entscheidungen trifft, hilft den Betriebsparteien, Spannungen und Kommunikationsblockaden abzubauen. Dadurch lässt sich die Kommunikation insgesamt verbessern, das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit wird nachhaltig gestärkt. Hier finden Sie dazu nähere Einzelheiten.

Meine Devise

Die betriebliche Zwangsschlichtung wird oft durch den Kampf um die Besetzung der Einigungsstelle und das ständige Bemühen bestimmt, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden argumentativ auf die eigene Seite zu ziehen. Dabei verlieren die Betriebsparteien regelmäßig ihre gemeinsamen Interessen aus den Augen. Demgegenüber lassen sich in der Mediation die Zusammenarbeit und Kommunikation nachhaltig verbessern.