Mediation vertraglicher Streitigkeiten

Differenzen zwischen den Baubeteiligten belasten das Gesamtprojekt und gefährden die Einhaltung
von Kostenvorgaben, Terminen und Qualität. Idealerweise werden künftige Interessengegensätze schon bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Daneben beugt ein baubegleitendes Konfliktmanagement etwaigen Konflikten vor. Die Mediation kann aber zur Sicherung des weiteren Bauablaufs auch ad hoc, d.h. im konkreten
Konflikt eingesetzt werden.

Mediation beim Planen und Bauen

Ich übernehme die Mediation im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, zwischen Bauträger und Käufer bei der Abnahme, zwischen Bauherr und Planungsbeteiligten, in Baugemeinschaften und in WEG-Angelegenheiten. Meine Erfahrungen und Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht unterstützen Sie bei der Entwicklung von Win-Win-Strategien und interessen-
orientierten Lösungen. Bei hohen Streitwerten liegen die Kosten erfolgreicher Mediationsverfahren deutlich unter den direkten und indirekten Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, insbesondere wenn die Auseinandersetzung über mehrerer Instanzen geführt wird und Sachverständigengutachten beauftragt werden müssen. Viele Architekten- und Bauverträge beinhalten bereits Mediationsklauseln, die diesem Lösungsmodell Rechnung tragen. Dabei wird oft auf die Verfahrensordnung der SL-Bau verweisen. Im Bereich der Baumediation bin ich auch in der Theißen Stollhoff & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft (TSP) tätig.

Meine Devise

Vertragsnormen sind auslegungs-
bedürftig, oft wird schon um den Vertragsinhalt gestritten. Rechtsnormen werden häufig im Sinne der eigenen Gerechtigkeits-
erwartung interpretiert. Insofern hat die andere Seite aus ihrer Perspektive auch Recht.