Wirtschaftsrecht

Die Rechtsberatung konzentriert sich auf die Auslegung und Anwendung von Normen und auf eine spätere gerichtliche Entscheidung. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Nur 39 % aller erstinstanzlich bei den Landgerichten in 2010 erledigten Verfahren endeten durch Urteil. Im Übrigen wurden die erledigten Verfahren durch Beschluss, Vergleich, Antrags- oder Klagerücknahme bzw. anderweitig beendet. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 1, 2011, Geschäftsentwicklung bei den Zivilgerichten).


Rechtsberatung Wirtschaftsrecht

Die professionelle Rechtsberatung setzt bereits bei der Vertragsgestaltung an und hilft, Konflikte zu vermeiden. Auch als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie gerne auf dem Weg zu einer außergerichtlichen Verständigung und führe für Sie Verhandlungen mit der Gegenseite. Die sorgfältige anwaltliche Analyse des Streitfalls kann aber auch zu der Erkenntnis führen, dass Ihren Interessen besser gedient ist, wenn Ihre Ansprüche anwaltlich erkämpft und im Prozesswege durchgesetzt werden. Daher ist der Rechtsstreit für Sie möglicherweise die bessere Wahl. Insofern übernehme ich auch gerne die kompetente und engagierte Prozessführung. Als Rechtsanwältin und Hochschullehrerein verfüge ich über Kenntnisse und langjährige Praxiserfahrungen insbesondere auf den folgenden Rechtsgebieten:

individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Wirtschafts- und Technikrecht
Architekten- Bauvertrags- und Immobilienrecht

Wenn Sie meine Hilfe als Mediatorin in Anspruch nehmen wollen, werde ich Sie nicht wirtschaftsrechtlich beraten. Rechtsberatung und Mediation in ein- und derselben Angelegenheit schließen sich gegenseitig aus. Als Mediatorin bin ich dem Prinzip der Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet (§§ 1,3 Mediationsgesetz) und unterstütze alle Konfliktparteien bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Wenn Sie also mit mir Kontakt aufnehmen, werde ich zunächst mit Ihnen abklären, ob Sie mich als Rechtsanwältin und Parteivertreterin beauftragen möchten, oder ob sie meine Vermittlungstätigkeit im Konflikt suchen. Auch wenn ein Mediationsverfahren scheitert, darf ich Sie anschließend nicht in derselben Sache als Rechtsanwältin beraten (§ 3 Mediationsgesetz).

Meine Devise

Recht haben und Recht behalten sind bekanntlich zweierlei: Man kann nämlich objektiv Recht haben und dennoch vor Gericht scheitern. Zur Kunst, auch Recht zu behalten gehört also die realistische Einschätzung der Erfolgsausichten bei Klageerhebung oder sonstiger Rechtsverfolgung.