Was ist Mediation?

Die Mediation wird in dem neuen Mediationsgesetz definiert. Danach ist sie ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteilichen Streitvermittlung eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts anstreben (§ 1 MediationsG).

Ziel des Verfahrens ist die Lösung von Konflikten. Aber was ist ein Konflikt? Typischerweise entzünden sich Konflikte an gegensätzlichen Auffassungen. Das alleine macht aber den Konflikt noch nicht aus. Man kann durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten, ohne dass ein Konflikt entsteht. Von einem Konflikt lässt sich erst sprechen, wenn sich zwischen den Beteiligten Spannungen entwickeln, die den Umgang miteinander nachhaltig beeinträchtigen.


Vermittlung im Konflikt

In derartigen Konflikten kann die Vermittlung durch Unbeteiligte helfen: Eine unabhängige und neutrale Person vermittelt als Mediator oder Mediatorin zwischen den Konfliktparteien, so dass sie die eigenen Bedürfnisse zum Ausdruck bringen und sich über mögliche Lösungen selbst verständigen können. Dabei hat der Mediator oder die Mediatorin keine Entscheidungsbefugnis, die Konfliktparteien bestimmen selbst das Verhandlungsergebnis. Das setzt bei allen Konfliktbeteiligten Gesprächs- und Verständigungsbereitschaft voraus.

Anbahnung

Ich übernehme für Sie die Kontaktaufnahme mit allen Konfliktparteien und verabrede Termine und Struktur des Verfahrens, wenn mir die Bereitschaft zur Teilnahme an der Mediation versichert wird. Der zeitliche Umfang und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens werden besprochen. Sie erhalten einen Entwurf zur Mediationsvereinbarung, in der sich die Konfliktparteien auf die wesentlichen Verfahrensgrundsätze festlegen und die Kostenübernahme regeln.

Bestandsaufnahme, Konfliktthemen

Die Konfliktparteien erarbeiten mit meiner Hilfe eine Liste der Konfliktthemen, die behandelt werden sollen. Jede Seite erhält ausreichend Zeit, die Konfliktgeschichte aus eigener Sicht zu schildern. Die Themen werden auf Flipchart und Metaplantafel visualisiert.

Aufklärung der Anliegen und Bedürfnisse

In der Interessenfindung gilt der Grundsatz: “Frage nicht mehr danach was, sondern warum die andere Seite etwas will!“ Dabei kommen Anliegen und Bedürfnisse zur Sprache, die den Hintergrund des Konflikts verständlich machen. In der Gesprächsführung ermutige ich die Parteien darüber zu sprechen, welche Bedeutung die Konfliktthemen für sie haben, und was Ihnen in diesem Zusammenhang wirklich wichtig ist.

Lösungsoptionen

In der Phase der Lösungsfindung unterstütze ich Sie bei der phantasievollen und kreativen Entwicklung von Lösungsansätzen, die den Interessen aller Konfliktparteien gerecht werden, verzichte aber bewusst darauf, Ihnen Lösungswege vorzuschlagen. Ihre Expertise und Kompetenz sind die besseren Ideengeber!

Mediationsergebnis

Das erfolgreiche Mediationsverfahren endet mit einer Einigung. Sie erhalten von mir Hinweise auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zwingend zu berücksichtigen sind. Die Eckpunkte einer Vereinbarung werden von mir dokumentiert. Im Bedarfsfall sollte das Abschlussergebnis von Anwälten Ihrer Wahl überprüft und vertraglich ausgefertigt werden.

Wesentliche Verfahrensgrundsätze

Die Chancen für eine Einigung in der Mediation hängen maßgeblich davon ab, dass einige Verfahrensrundsätze beachtet werden.
Dazu gehören folgende Prinzipien:

Neutralität und Allparteilichkeit
des Mediators
Unabhängigkeit des Mediators und allparteiliche Verfahrensführung im Umgang mit den Parteien

Vertraulichkeit des Verfahrens
Verschwiegenheitspflicht des Mediators und der eingebundenen Verfahrensbeteiligten

Freiwillige Teilnahme am Verfahren
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt ohne Druck von außen und ohne Druck einer Konfliktpartei

Selbstbestimmtheit der Konfliktparteien
Die Konfliktparteien bestimmen eigenverantwortlich das Verfahren und dessen Ergebnis

Allseitige Informiertheit
Alle verfahrensrelevanten Informationen werden offen gelegt

Wirtschaftsmediation

In der Wirtschaftsmediation werden Konflikte bearbeitet, die innerhalb von Organisationen oder zwischen Organisationen und Unternehmen auftreten. Interne Konflikte in Organisationen und Unternehmen umfassen Mitarbeiterstreitigkeiten, Teamkonflikte, Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie betriebsverfassungsrechtliche bzw. personalvertretungsrechtliche Konflikte.

Konflikte zwischen Unternehmen beziehen sich oft auf Vertragsstreitigkeiten, die sich insbesondere bei der Durchführung komplexer Projekte entwickeln können. Gerade komplexe Bauvorhaben beinhalten hohes Konfliktpotential.