Mediation in Organisationen

Konflikte im Einzelarbeitsverhältnis beziehen sich regelmäßig auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern und werden nach Ermahnung, Abmahnung, Versetzung oder auch Kündigung oft vor den Arbeitsgerichten ausgetragen.


Streit zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer

Der Erfolg einer Vermittlung hängt davon ab, dass die Parteien für die Dauer des Mediationsverfahrens auf Sanktionen und die Anrufung der Gerichte verzichten, soweit die Einhaltung von Fristen nicht gefährdet wird. Zumindest sollten beide Seiten einen bereits anhängigen Rechtsstreit ruhen lassen.
Die Konfliktparteien müssen bereit sein, ohne Vorbedingun-
gen zu verhandeln. Die Kostenübernahme durch die Arbeitgeberseite sollte nicht die Erwartung in ein bestimmtes Mediationsergebnis begründen. Insofern kläre ich mit Ihnen ab, ob beide Seiten wirklich ergebnisoffen verhandeln möchten. Bei erfolgreicher Mediation wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder aber einvernehmlich und ohne Anrufung des Gerichts beendet. Auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung schlagen die Arbeitsgerichte zunehmend die außergerichtliche Mediation vor.

Meine Devise

Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sind aufeinander angewiesen. Motivierte Mitarbeiter tragen maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Der lösungsorientierte Umgang mit Konflikten auch im Einzelarbeitsverhältnis fördert das Engagement und die Zufriedenheit der Arbeitnehmer. Konflikte sind oft wichtige Anzeichen für betriebliche Abläufe, die Mitarbeiter überfordern!